Famo
Pflegekinderdienst / TrägerVon Pflegeeltern empfohlen
Über Famo
Träger für Pflegefamilien nach §33 Satz 2 SGB VIII. Die Vergütung ist altersgestaffelt und beträgt maximal den 3-fachen Erziehungssatz.
Leistungen
Pflegefamilien nach §33 Satz 2 SGB VIIIAltersgestaffelte Vergütung
Erfahrungsberichte
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Finanzen & Transparenz
- Tagessatz (€ / Tag)
- Nur für Mitglieder sichtbar
- Monatspauschale (€ / Monat)
- Nur für Mitglieder sichtbar
- Anteil Pflegestelle (%)
- Nur für Mitglieder sichtbar
Andere Pflegeeltern haben Finanzinfos für diesen Träger eingetragen.
Kostenlos registrierenAlle Angaben ohne Gewähr. Profile werden von den eingetragenen Organisationen selbst gepflegt. Pflegeeltern.Space übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Reihenfolge nach Eintragungstyp — keine Qualitätsbewertung.